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   BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86   

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BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86 (https://dejure.org/1987,5218)
BVerwG, Entscheidung vom 11.02.1987 - 1 WB 34.86 (https://dejure.org/1987,5218)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Februar 1987 - 1 WB 34.86 (https://dejure.org/1987,5218)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Versetzung eines Soldaten auf den Dienstposten des Leiters der Pressearbeit und Öffentlichkeitsarbeit im Verteidigungsbezirkskommando - Erneute Berufung für mindestens zwei Jahre erneut in ein Dienstverhältnis eines bereits entlassenen Soldaten innerhalb von fünf Jahren ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.04.1975 - I WB 189.72

    Besetzung eines höherwertigen Dienstpostens - SoldatVerwendungsplanung -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86
    Eine entsprechende "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, zulässig (BVerwGE 53, 23, 25; 76, 336) [BVerwG 18.02.1985 - 1 DB 14/85].

    Ein solcher Fall kann insbesondere dann eintreten, wenn der zuständige Vorgesetzte dem Soldaten in rechtsverbindlicher Weise zugesichert hat, ihn auf einer bestimmten, gegebenenfalls auch höherwertigen Stelle zu verwenden (BVerwGE 53, 23, 26).

  • BVerwG, 17.01.1974 - I WB 89.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86
    Zur Entscheidung ist somit das Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - zuständig (§§ 21, 17 WBO; vgl. BVerwGE 46, 220, 222) [BVerwG 17.01.1974 - I WB 89/72].

    Dadurch, daß der Antragsteller mit Ablauf des 31. März 1986 aus der Bundeswehr entlassen worden ist, wird die Fortführung des Wehrbeschwerdeverfahrens (§ 15 WBO) und damit auch des gerichtlichen Antragsverfahrens nicht berührt (BVerwGE 46, 220).

  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 96.85

    Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines Soldaten - Anspruch auf Aufhebung

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86
    Einen weiteren Antrag des Antragstellers vom 11. Juli 1985, seine planmäßige Beurteilung vom 8. August 1983 aufzuheben, und die Erstellung einer neuen Beurteilung als Regelbeurteilung 1983 anzuordnen, hat der Senat mit Beschluß vom 5. August 1986 - 1 WB 96/85 - zurückgewiesen.

    Die Akten 1 WB 96/85 und 1 WB 117/85 wurden beigezogen; die Personalakten des Antragstellers haben vorgelegen.

  • BVerwG, 03.01.1986 - 1 WB 117.85

    Verpflichtung des Bundesminister der Verteidigung zur Versetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86
    Einen Antrag des Antragstellers vom 10. Oktober 1985, dem BMVg im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, Planungen mit anderen Soldaten für die Nachbesetzung des Dienstpostens des PrStOffz VBK .../StOK H. vorzunehmen und eventuell schon getroffene Personalentscheidungen für die Besetzung dieses Dienstpostens auszusetzen, hat der Senat mit Beschluß vom 3. Januar 1986 - 1 WB 117/85 - zurückgewiesen.

    Die Akten 1 WB 96/85 und 1 WB 117/85 wurden beigezogen; die Personalakten des Antragstellers haben vorgelegen.

  • BVerwG, 01.04.1976 - I WB 98.74

    Militärische Vorgesetzte - Verbindliche Zusage

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86
    Hierbei ist zu bedenken, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller zum 1. April 1986, wäre er im Dienstverhältnis als Berufssoldat verblieben, auf die von ihm angestrebte Stelle zu versetzen, nur hätte ausgesprochen werden können, wenn das Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit dem Ergebnis hätte ausgeübt werden können (BVerwGE 53, 163, 164) [BVerwG 01.05.1976 - I WB 98/74].
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86
    Soweit der Antragsteller sich darauf beruft, er sei in allen Verwendungsvorschlägen der letzten Beurteilungen sowie auf Vorschlag des Informations- und Pressestabes des BMVg vom 30. Mai 1972 ausdrücklich für den von ihm angestrebten Dienstposten vorgeschlagen worden, ist darauf hinzuweisen, daß Verwendungsvorschläge in den Beurteilungen der Soldaten den Ermessensspielraum des für die Personalbearbeitung zuständigen BMVg bei der Besetzung der angestrebten Dienstposten nicht einengen (vgl. BVerwGE 53, 280, 4. Leitsatz).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86
    Dieser sogenannte Fortsetzungsfeststellungsantrag ist indessen nach der genannten Vorschrift nur zulässig, wenn der Soldat ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86
    Eine entsprechende "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, ist, wie der Senat wiederholt entschieden hat, zulässig (BVerwGE 53, 23, 25; 76, 336) [BVerwG 18.02.1985 - 1 DB 14/85].
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86
    Der Senat kann nur prüfen, ob der BMVg bei seiner Entscheidung die Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerwGE 43, 215).
  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 WB 81.76

    Generalstabsausbildung - Auswahl der Teilnehmer - Ernennungsgrundsätze -

    Auszug aus BVerwG, 11.02.1987 - 1 WB 34.86
    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwGE 43, 220, 223 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 151/70]; 53, 245) [BVerwG 12.01.1977 - I WB 168/75].
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 151.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.11.1978 - 2 WD 46.78

    Strafgerichtlicher Freispruch - Fehlerhafte Rechtsanwendung - Disziplinare

  • BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 47.84

    Entlassener Berufsoffizier - Feststellungsinteresse - Schadensersatzanspruch -

  • BVerwG, 18.02.1985 - 1 DB 14.85
  • BVerwG, 27.07.1993 - 1 WB 15.92

    Rechtswidrigkeit einer Besetzung des Dienstpostens Leiter Spezialstab Auswertung,

    Dieser Antrag war zulässig (vgl. Beschlüsse vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 WB 34.86 - und vom 22. Juli 1992 - BVerwG 1 WB 127.91 -).
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 114.87

    Versetzung auf einen anderen Dienstposten - Beurteilung eines Soldaten -

    Hierbei ist zu bedenken, daß eine Verpflichtung des BMVg, den Antragsteller auf den von ihm angestrebten Dienstposten zu versetzen, nur ausgesprochen werden könnte, wenn der BMVg sein Ermessen fehlerfrei überhaupt nur mit diesem Ergebnis ausüben könnte (BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 WB 34/86).
  • BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 184.86

    Aufhebung einer Versetzungsverfügung eines Soldaten unter Verwendung als

    Soweit der Antragsteller die Besetzung des Dienstpostens eines Brigadeingenieurs bei der Panzerbrigade ... mit Oberstleutnant St. angegriffen hat, war eine solche "Konkurrentenklage", die sich auf militärische Verwendungsentscheidungen bezieht, nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 76, 336 [BVerwG 20.02.1985 - 1 WB 37/83] m.w.N. und BVerwG Beschluß vom 9. April 1987 - 1 WB 138/86) zwar zulässig, hatte hier aber ebenfalls keine Erfolgsaussicht, über die Verwendung eines Soldaten entscheidet nämlich der militärische Vorgesetzte auf der Grundlage von Eignung, Befähigung und Leistung als normativen Kriterien (Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG) im Rahmen der dienstlichen Bedürfnisse nach seinem Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: BVerwGE 43, 220, 223 [BVerwG 06.05.1971 - I WB 151/70]; 53, 245; BVerwG Beschluß vom 11. Februar 1987 - 1 WB 34/86).
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